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30.08.2026 16:24
Ambulante Pflege? Anrufen
Pflege-Ratgeber von Herz & Hand

Ambulante Pflege in Duisburg – Leistungen, Kosten und Ablauf

Wenn ein Mensch Unterstützung benötigt, muss das nicht automatisch einen Umzug in eine stationäre Einrichtung bedeuten. Ambulante Pflege kann dazu beitragen, die notwendige Versorgung im vertrauten Zuhause zu organisieren.

Doch was übernimmt ein Pflegedienst eigentlich? Was kostet ambulante Pflege? Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung? Und wie beginnt eine Versorgung? Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Grundlagen.

Ambulante Pflege ist individuell: Nicht jeder Pflegebedürftige benötigt dieselben Leistungen. Welche Unterstützung sinnvoll ist, richtet sich nach Fähigkeiten, Pflegebedarf, ärztlichen Verordnungen und der häuslichen Situation.

Was bedeutet ambulante Pflege?

Bei der ambulanten Pflege werden Pflegebedürftige in ihrer eigenen Wohnung beziehungsweise in ihrem häuslichen Umfeld versorgt.

Pflegekräfte kommen zu vereinbarten Einsätzen und übernehmen die Leistungen, die für die individuelle Versorgung geplant beziehungsweise verordnet wurden.

Zuhause bleiben

Die Versorgung findet im vertrauten persönlichen Wohnumfeld statt.

Gezielte Unterstützung

Es werden die Aufgaben übernommen, bei denen tatsächlich Hilfe benötigt wird.

Angehörige einbeziehen

Familiäre und professionelle Pflege können miteinander kombiniert werden.

Welche Leistungen bietet ein ambulanter Pflegedienst?

Ambulante Pflege kann unterschiedliche Leistungsbereiche umfassen. Nicht jede Leistung ist bei jeder Person notwendig und nicht alle Leistungen werden über denselben Kostenträger finanziert.

Grundpflege

Unterstützung bei grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens.

Behandlungspflege

Ärztlich verordnete medizinisch-pflegerische Maßnahmen im häuslichen Umfeld.

Pflegerische Betreuung

Unterstützung und Begleitung entsprechend der individuellen Pflegesituation.

Hilfen bei der Haushaltsführung

Je nach Leistungsanspruch können auch Hilfen bei der Haushaltsführung relevant sein.

Pflegeberatung

Beratung kann helfen, Pflegebedarf und geeignete Leistungen zu strukturieren.

Verhinderungspflege

Ersatzpflege kann Angehörige entlasten, wenn die private Pflegeperson zeitweise verhindert ist.

Grundpflege – Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten

Die Grundpflege beziehungsweise die körperbezogene Pflege unterstützt dort, wo alltägliche Tätigkeiten nicht mehr vollständig selbstständig möglich sind.

Körperpflege

Unterstützung beispielsweise beim Waschen und bei der persönlichen Hygiene.

An- und Auskleiden

Hilfe bei einzelnen Schritten oder vollständige Unterstützung, wenn dies erforderlich ist.

Ernährung

Pflegerische Unterstützung rund um Essen und Trinken.

Mobilität

Unterstützung bei alltäglichen Bewegungsabläufen zuhause.

Toilettengänge

Persönliche Unterstützung, wenn diese im Alltag benötigt wird.

Selbstständigkeit

Vorhandene Fähigkeiten sollen möglichst weiterhin genutzt werden.

Behandlungspflege – medizinische Versorgung zuhause

Behandlungspflege ist von Leistungen der Pflegeversicherung zu unterscheiden. Sie umfasst medizinisch-pflegerische Maßnahmen, die bei entsprechender Voraussetzung ärztlich verordnet werden.

Medikamentengabe

Durchführung entsprechend der ärztlichen Verordnung.

Wundversorgung

Versorgung von Wunden im Rahmen der entsprechenden ärztlichen Verordnung.

Injektionen

Ärztlich verordnete Injektionen durch entsprechend qualifizierte Pflegekräfte.

Blutzuckermessung

Bei entsprechender medizinischer Indikation und Verordnung.

Wichtig für die Kosten: Behandlungspflege kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Leistung der Krankenversicherung sein. Pflegesachleistungen gehören dagegen zur Pflegeversicherung.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?

Einen einheitlichen Monatspreis für ambulante Pflege gibt es nicht. Die tatsächlichen Kosten hängen davon ab, welche Leistungen benötigt werden und wie die Versorgung zusammengestellt wird.

  • Art der benötigten Leistungen
  • Umfang der Pflege
  • Häufigkeit der Einsätze
  • vorhandener Pflegegrad
  • genutzte Leistungen der Pflegeversicherung
  • gegebenenfalls ärztlich verordnete Behandlungspflege

Pflegesachleistungen 2026 – wie viel zahlt die Pflegekasse?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können für professionelle ambulante Pflege Pflegesachleistungen bis zu gesetzlich festgelegten monatlichen Höchstbeträgen nutzen.

Pflegegrad Ambulante Pflegesachleistung 2026
Pflegegrad 1 Keine reguläre Pflegesachleistung; unter bestimmten Voraussetzungen Entlastungsbetrag bis 131 € monatlich nutzbar
Pflegegrad 2 bis zu 796 € monatlich
Pflegegrad 3 bis zu 1.497 € monatlich
Pflegegrad 4 bis zu 1.859 € monatlich
Pflegegrad 5 bis zu 2.299 € monatlich

Beispiel Pflegegrad 3: Im Jahr 2026 stehen für ambulante Pflegesachleistungen bis zu 1.497 Euro pro Monat zur Verfügung. Das ist ein gesetzlicher Höchstbetrag – nicht automatisch der Preis der individuellen Pflege.

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung durch zugelassene ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums können sie insbesondere körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung umfassen.

Kein Bargeldbetrag: Bei Pflegesachleistungen wird nicht einfach der jeweilige Höchstbetrag an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Die tatsächlich in Anspruch genommenen abrechenbaren Leistungen werden im Rahmen des bestehenden Anspruchs abgerechnet.

Was passiert, wenn der Leistungsumfang höher ist?

Die Pflegesachleistung ist ein Höchstbetrag. Werden mehr Leistungen in Anspruch genommen, als durch den jeweiligen Anspruch finanziert werden können, kann ein Eigenanteil entstehen.

Deshalb ist es wichtig, die geplanten Einsätze und deren voraussichtliche Kosten vor Beginn der Versorgung transparent zu besprechen.

Kosten vorher erklären lassen: Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste vor Vertragsschluss und bei wesentlichen Veränderungen über die voraussichtlichen Kosten der geplanten Leistungen informieren sollen.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung – was ist der Unterschied?

Pflegegeld

Pflegegeld kann bei Vorliegen der Voraussetzungen genutzt werden, wenn die häusliche Pflege beispielsweise durch Angehörige organisiert wird.

Pflegesachleistungen

Sie dienen der professionellen ambulanten Pflege durch entsprechende Pflege- oder Betreuungsdienste.

Beide Formen können unter bestimmten Voraussetzungen auch als sogenannte Kombinationsleistung miteinander verbunden werden.

Pflegesachleistungen 2026 auf einen Blick

Pflegegrad 2

Bis zu 796 € monatlich für ambulante Pflegesachleistungen.

Pflegegrad 3

Bis zu 1.497 € monatlich für ambulante Pflegesachleistungen.

Pflegegrad 4

Bis zu 1.859 € monatlich für ambulante Pflegesachleistungen.

Pflegegrad 5

Bis zu 2.299 € monatlich für ambulante Pflegesachleistungen.

Entlastungsbetrag zusätzlich prüfen

Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege steht bei Vorliegen der Voraussetzungen außerdem ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung.

Der Betrag ist zweckgebunden. Welche Leistungen damit finanziert werden können, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Pflegegrad ab.

Besonderheit Pflegegrad 1: Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 gilt diese Möglichkeit für diesen Leistungsbereich nicht.

Welche Vorteile kann ambulante Pflege haben?

Vertrautes Zuhause

Die Versorgung findet in der eigenen Wohnung und der bekannten Umgebung statt.

Individuelle Unterstützung

Pflege kann sich am tatsächlichen Hilfebedarf orientieren.

Selbstständigkeit

Vorhandene Fähigkeiten können möglichst lange in den Alltag einbezogen werden.

Angehörigenentlastung

Pflegerische Aufgaben müssen nicht ausschließlich durch die Familie übernommen werden.

Flexible Kombination

Professionelle Pflege und Unterstützung durch Angehörige können miteinander verbunden werden.

Versorgung anpassen

Verändert sich der Pflegebedarf, kann auch die Planung neu abgestimmt werden.

Ambulante Pflege oder Pflegeheim?

Die Entscheidung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung lässt sich nicht pauschal beantworten.

Ambulante Pflege kann geeignet sein, wenn der notwendige Pflegebedarf im häuslichen Umfeld sicher und verlässlich organisiert werden kann.

Wenn dagegen eine sehr umfangreiche oder dauerhaft engmaschige Versorgung erforderlich ist, müssen möglicherweise weitere Versorgungsformen in Betracht gezogen werden.

Die richtige Frage lautet nicht nur: „Zuhause oder Pflegeheim?“ Entscheidend ist, welche Versorgung notwendig ist und wie sie dauerhaft sicher organisiert werden kann.

Wann kann ein ambulanter Pflegedienst sinnvoll sein?

  • Körperpflege oder Mobilität sind nicht mehr vollständig selbstständig möglich
  • ärztlich verordnete Behandlungspflege wird benötigt
  • Angehörige können die Pflege nicht allein übernehmen
  • der Pflegebedarf nimmt zu
  • nach einem Krankenhausaufenthalt wird Unterstützung zuhause benötigt
  • Pflegebedürftige möchten möglichst lange zuhause leben

Wie beginnt ambulante Pflege?

1

Pflegebedarf klären

Welche Hilfe wird im täglichen Leben tatsächlich benötigt?

2

Pflegegrad prüfen

Wenn längerfristiger Pflegebedarf besteht, kann ein Antrag auf Pflegeleistungen relevant sein.

3

Pflegedienst auswählen

Klären, ob die benötigten Leistungen übernommen werden können.

4

Kosten besprechen

Leistungsumfang, Abrechnung und mögliche Eigenanteile transparent klären.

5

Versorgung planen

Festlegen, welche Aufgaben wann übernommen werden sollen.

6

Bei Bedarf anpassen

Verändert sich die Situation, sollte auch die Versorgung neu betrachtet werden.

Wie findet man einen passenden Pflegedienst?

Nicht nur der Preis sollte bei der Auswahl eine Rolle spielen. Wichtig ist vor allem, ob der Dienst die tatsächlich benötigte Versorgung zuverlässig übernehmen kann.

  • persönliche Beratung
  • passendes Leistungsspektrum
  • verständliche Kosteninformation
  • klare Ansprechpartner
  • nachvollziehbare Pflegeplanung
  • geklärte Erreichbarkeit
  • Organisation bei Urlaub oder Krankheit

Tipps für Angehörige

Pflege entwickelt sich häufig schrittweise. Deshalb ist es sinnvoll, Unterstützung nicht erst dann zu organisieren, wenn die Situation bereits dauerhaft belastend geworden ist.

1

Veränderungen beobachten

Wo wird im Alltag zunehmend Hilfe benötigt?

2

Pflegegrad früh prüfen

Bei längerfristigem Pflegebedarf nicht unnötig mit dem Antrag warten.

3

Beratung nutzen

Leistungen und Finanzierung frühzeitig erklären lassen.

4

Aufgaben verteilen

Familie und professionelle Pflege können sich sinnvoll ergänzen.

Ambulante Pflege im Duisburger Norden

Herz & Hand unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige insbesondere im Duisburger Norden.

Meiderich & Beeck

Unter anderem Untermeiderich, Mittelmeiderich, Obermeiderich, Beeck und Beeckerwerth.

Hamborn

Unter anderem Alt-Hamborn, Marxloh, Neumühl, Röttgersbach und Obermarxloh.

Walsum

Unter anderem Aldenrade, Fahrn, Vierlinden, Wehofen und Overbruch.

Ambulante Pflege in Dinslaken

Auch in Dinslaken begleitet Herz & Hand Pflegebedürftige und Angehörige bei einer ambulanten Versorgung zuhause.

Hiesfeld

Persönliche ambulante Unterstützung zuhause.

Bruch & Averbruch

Individuell abgestimmte Pflege im häuslichen Umfeld.

Lohberg & Eppinghoven

Unterstützung entsprechend der persönlichen Pflegesituation.

Dinslakener Innenstadt

Ambulante Versorgung im zentralen Dinslaken.

Häufige Fragen zur ambulanten Pflege

Was übernimmt ein ambulanter Pflegedienst?

Je nach Bedarf können unter anderem körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung, Hilfen bei der Haushaltsführung sowie ärztlich verordnete Behandlungspflege relevant sein.

Wie viel zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026?

Für Pflegegrad 3 beträgt der gesetzliche Höchstbetrag für ambulante Pflegesachleistungen im Jahr 2026 bis zu 1.497 Euro monatlich.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2026?

Bei Pflegegrad 2 sind es bis zu 796 Euro, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.859 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro monatlich.

Entstehen bei ambulanter Pflege Eigenanteile?

Das ist möglich. Wenn die Kosten der gewählten Leistungen über die verfügbaren Ansprüche hinausgehen oder Leistungen privat vereinbart werden, können Eigenanteile entstehen.

Ist Behandlungspflege in den Pflegesachleistungen enthalten?

Behandlungspflege ist von den Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung zu unterscheiden. Sie kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ärztlich verordnet und über die Krankenversicherung finanziert werden.

Brauche ich für einen Pflegedienst immer einen Pflegegrad?

Das hängt von der Leistung ab. Für Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung ist grundsätzlich mindestens Pflegegrad 2 erforderlich. Andere Leistungen, etwa ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege, folgen anderen Voraussetzungen.

Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst kombinieren?

Ja. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen einer Kombinationsleistung miteinander verbunden werden.

Kann ambulante Pflege Angehörige entlasten?

Ja. Ein Pflegedienst kann vereinbarte Pflegeaufgaben übernehmen, sodass die Versorgung nicht vollständig auf Angehörigen lastet.

Ambulante Pflege persönlich besprechen

Sie möchten wissen, welche Pflegeleistungen benötigt werden, was über die Pflegeversicherung abgerechnet werden kann und wie eine Versorgung zuhause aussehen könnte?

Herz & Hand bespricht mit Ihnen die persönliche Pflegesituation und die mögliche ambulante Unterstützung.

Pflegedienst Herz & Hand

Tunnelstraße 1
47137 Duisburg

Telefon:
0203 – 57 83 572

Öffnungszeiten:
Mo–Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr
Sa: 09:00 bis 14:00 Uhr

Zusätzliche Erreichbarkeit:
Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten

Ambulante Pflege passend planen

Welche Pflege benötigt wird, welche Leistungen übernommen werden können und welche Kosten entstehen, lässt sich am besten anhand der persönlichen Situation klären.

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