Wenn ein Mensch Unterstützung benötigt, muss das nicht automatisch einen Umzug in eine stationäre Einrichtung bedeuten. Ambulante Pflege kann dazu beitragen, die notwendige Versorgung im vertrauten Zuhause zu organisieren.
Doch was übernimmt ein Pflegedienst eigentlich? Was kostet ambulante Pflege? Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung? Und wie beginnt eine Versorgung? Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Grundlagen.
Ambulante Pflege ist individuell: Nicht jeder Pflegebedürftige benötigt dieselben Leistungen. Welche Unterstützung sinnvoll ist, richtet sich nach Fähigkeiten, Pflegebedarf, ärztlichen Verordnungen und der häuslichen Situation.
Bei der ambulanten Pflege werden Pflegebedürftige in ihrer eigenen Wohnung beziehungsweise in ihrem häuslichen Umfeld versorgt.
Pflegekräfte kommen zu vereinbarten Einsätzen und übernehmen die Leistungen, die für die individuelle Versorgung geplant beziehungsweise verordnet wurden.
Die Versorgung findet im vertrauten persönlichen Wohnumfeld statt.
Es werden die Aufgaben übernommen, bei denen tatsächlich Hilfe benötigt wird.
Familiäre und professionelle Pflege können miteinander kombiniert werden.
Ambulante Pflege kann unterschiedliche Leistungsbereiche umfassen. Nicht jede Leistung ist bei jeder Person notwendig und nicht alle Leistungen werden über denselben Kostenträger finanziert.
Unterstützung bei grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens.
Ärztlich verordnete medizinisch-pflegerische Maßnahmen im häuslichen Umfeld.
Unterstützung und Begleitung entsprechend der individuellen Pflegesituation.
Je nach Leistungsanspruch können auch Hilfen bei der Haushaltsführung relevant sein.
Beratung kann helfen, Pflegebedarf und geeignete Leistungen zu strukturieren.
Ersatzpflege kann Angehörige entlasten, wenn die private Pflegeperson zeitweise verhindert ist.
Die Grundpflege beziehungsweise die körperbezogene Pflege unterstützt dort, wo alltägliche Tätigkeiten nicht mehr vollständig selbstständig möglich sind.
Unterstützung beispielsweise beim Waschen und bei der persönlichen Hygiene.
Hilfe bei einzelnen Schritten oder vollständige Unterstützung, wenn dies erforderlich ist.
Pflegerische Unterstützung rund um Essen und Trinken.
Unterstützung bei alltäglichen Bewegungsabläufen zuhause.
Persönliche Unterstützung, wenn diese im Alltag benötigt wird.
Vorhandene Fähigkeiten sollen möglichst weiterhin genutzt werden.
Behandlungspflege ist von Leistungen der Pflegeversicherung zu unterscheiden. Sie umfasst medizinisch-pflegerische Maßnahmen, die bei entsprechender Voraussetzung ärztlich verordnet werden.
Durchführung entsprechend der ärztlichen Verordnung.
Versorgung von Wunden im Rahmen der entsprechenden ärztlichen Verordnung.
Ärztlich verordnete Injektionen durch entsprechend qualifizierte Pflegekräfte.
Bei entsprechender medizinischer Indikation und Verordnung.
Wichtig für die Kosten: Behandlungspflege kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Leistung der Krankenversicherung sein. Pflegesachleistungen gehören dagegen zur Pflegeversicherung.
Einen einheitlichen Monatspreis für ambulante Pflege gibt es nicht. Die tatsächlichen Kosten hängen davon ab, welche Leistungen benötigt werden und wie die Versorgung zusammengestellt wird.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können für professionelle ambulante Pflege Pflegesachleistungen bis zu gesetzlich festgelegten monatlichen Höchstbeträgen nutzen.
| Pflegegrad | Ambulante Pflegesachleistung 2026 |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Keine reguläre Pflegesachleistung; unter bestimmten Voraussetzungen Entlastungsbetrag bis 131 € monatlich nutzbar |
| Pflegegrad 2 | bis zu 796 € monatlich |
| Pflegegrad 3 | bis zu 1.497 € monatlich |
| Pflegegrad 4 | bis zu 1.859 € monatlich |
| Pflegegrad 5 | bis zu 2.299 € monatlich |
Beispiel Pflegegrad 3: Im Jahr 2026 stehen für ambulante Pflegesachleistungen bis zu 1.497 Euro pro Monat zur Verfügung. Das ist ein gesetzlicher Höchstbetrag – nicht automatisch der Preis der individuellen Pflege.
Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung durch zugelassene ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums können sie insbesondere körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung umfassen.
Kein Bargeldbetrag: Bei Pflegesachleistungen wird nicht einfach der jeweilige Höchstbetrag an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Die tatsächlich in Anspruch genommenen abrechenbaren Leistungen werden im Rahmen des bestehenden Anspruchs abgerechnet.
Die Pflegesachleistung ist ein Höchstbetrag. Werden mehr Leistungen in Anspruch genommen, als durch den jeweiligen Anspruch finanziert werden können, kann ein Eigenanteil entstehen.
Deshalb ist es wichtig, die geplanten Einsätze und deren voraussichtliche Kosten vor Beginn der Versorgung transparent zu besprechen.
Kosten vorher erklären lassen: Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste vor Vertragsschluss und bei wesentlichen Veränderungen über die voraussichtlichen Kosten der geplanten Leistungen informieren sollen.
Pflegegeld kann bei Vorliegen der Voraussetzungen genutzt werden, wenn die häusliche Pflege beispielsweise durch Angehörige organisiert wird.
Sie dienen der professionellen ambulanten Pflege durch entsprechende Pflege- oder Betreuungsdienste.
Beide Formen können unter bestimmten Voraussetzungen auch als sogenannte Kombinationsleistung miteinander verbunden werden.
Bis zu 796 € monatlich für ambulante Pflegesachleistungen.
Bis zu 1.497 € monatlich für ambulante Pflegesachleistungen.
Bis zu 1.859 € monatlich für ambulante Pflegesachleistungen.
Bis zu 2.299 € monatlich für ambulante Pflegesachleistungen.
Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege steht bei Vorliegen der Voraussetzungen außerdem ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung.
Der Betrag ist zweckgebunden. Welche Leistungen damit finanziert werden können, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Pflegegrad ab.
Besonderheit Pflegegrad 1: Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 gilt diese Möglichkeit für diesen Leistungsbereich nicht.
Die Versorgung findet in der eigenen Wohnung und der bekannten Umgebung statt.
Pflege kann sich am tatsächlichen Hilfebedarf orientieren.
Vorhandene Fähigkeiten können möglichst lange in den Alltag einbezogen werden.
Pflegerische Aufgaben müssen nicht ausschließlich durch die Familie übernommen werden.
Professionelle Pflege und Unterstützung durch Angehörige können miteinander verbunden werden.
Verändert sich der Pflegebedarf, kann auch die Planung neu abgestimmt werden.
Die Entscheidung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung lässt sich nicht pauschal beantworten.
Ambulante Pflege kann geeignet sein, wenn der notwendige Pflegebedarf im häuslichen Umfeld sicher und verlässlich organisiert werden kann.
Wenn dagegen eine sehr umfangreiche oder dauerhaft engmaschige Versorgung erforderlich ist, müssen möglicherweise weitere Versorgungsformen in Betracht gezogen werden.
Die richtige Frage lautet nicht nur: „Zuhause oder Pflegeheim?“ Entscheidend ist, welche Versorgung notwendig ist und wie sie dauerhaft sicher organisiert werden kann.
Welche Hilfe wird im täglichen Leben tatsächlich benötigt?
Wenn längerfristiger Pflegebedarf besteht, kann ein Antrag auf Pflegeleistungen relevant sein.
Klären, ob die benötigten Leistungen übernommen werden können.
Leistungsumfang, Abrechnung und mögliche Eigenanteile transparent klären.
Festlegen, welche Aufgaben wann übernommen werden sollen.
Verändert sich die Situation, sollte auch die Versorgung neu betrachtet werden.
Nicht nur der Preis sollte bei der Auswahl eine Rolle spielen. Wichtig ist vor allem, ob der Dienst die tatsächlich benötigte Versorgung zuverlässig übernehmen kann.
Pflege entwickelt sich häufig schrittweise. Deshalb ist es sinnvoll, Unterstützung nicht erst dann zu organisieren, wenn die Situation bereits dauerhaft belastend geworden ist.
Wo wird im Alltag zunehmend Hilfe benötigt?
Bei längerfristigem Pflegebedarf nicht unnötig mit dem Antrag warten.
Leistungen und Finanzierung frühzeitig erklären lassen.
Familie und professionelle Pflege können sich sinnvoll ergänzen.
Herz & Hand unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige insbesondere im Duisburger Norden.
Unter anderem Untermeiderich, Mittelmeiderich, Obermeiderich, Beeck und Beeckerwerth.
Unter anderem Alt-Hamborn, Marxloh, Neumühl, Röttgersbach und Obermarxloh.
Unter anderem Aldenrade, Fahrn, Vierlinden, Wehofen und Overbruch.
Auch in Dinslaken begleitet Herz & Hand Pflegebedürftige und Angehörige bei einer ambulanten Versorgung zuhause.
Persönliche ambulante Unterstützung zuhause.
Individuell abgestimmte Pflege im häuslichen Umfeld.
Unterstützung entsprechend der persönlichen Pflegesituation.
Ambulante Versorgung im zentralen Dinslaken.
Je nach Bedarf können unter anderem körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung, Hilfen bei der Haushaltsführung sowie ärztlich verordnete Behandlungspflege relevant sein.
Für Pflegegrad 3 beträgt der gesetzliche Höchstbetrag für ambulante Pflegesachleistungen im Jahr 2026 bis zu 1.497 Euro monatlich.
Bei Pflegegrad 2 sind es bis zu 796 Euro, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.859 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro monatlich.
Das ist möglich. Wenn die Kosten der gewählten Leistungen über die verfügbaren Ansprüche hinausgehen oder Leistungen privat vereinbart werden, können Eigenanteile entstehen.
Behandlungspflege ist von den Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung zu unterscheiden. Sie kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ärztlich verordnet und über die Krankenversicherung finanziert werden.
Das hängt von der Leistung ab. Für Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung ist grundsätzlich mindestens Pflegegrad 2 erforderlich. Andere Leistungen, etwa ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege, folgen anderen Voraussetzungen.
Ja. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen einer Kombinationsleistung miteinander verbunden werden.
Ja. Ein Pflegedienst kann vereinbarte Pflegeaufgaben übernehmen, sodass die Versorgung nicht vollständig auf Angehörigen lastet.
Sie möchten wissen, welche Pflegeleistungen benötigt werden, was über die Pflegeversicherung abgerechnet werden kann und wie eine Versorgung zuhause aussehen könnte?
Herz & Hand bespricht mit Ihnen die persönliche Pflegesituation und die mögliche ambulante Unterstützung.
Pflegedienst Herz & Hand
Tunnelstraße 1
47137 Duisburg
Telefon:
0203 – 57 83 572
Öffnungszeiten:
Mo–Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr
Sa: 09:00 bis 14:00 Uhr
Zusätzliche Erreichbarkeit:
Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten
Welche Pflege benötigt wird, welche Leistungen übernommen werden können und welche Kosten entstehen, lässt sich am besten anhand der persönlichen Situation klären.
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