Entlastung für pflegende Angehörige – zuverlässige Ersatzpflege direkt im vertrauten Zuhause. Herz & Hand übernimmt vorübergehend die Pflege, wenn die normalerweise pflegende Person verhindert ist.
Ob Urlaub, Krankheit, ein wichtiger Termin oder einfach eine notwendige Auszeit: Wir unterstützen dabei, dass pflegebedürftige Menschen auch während dieser Zeit verlässlich und persönlich zuhause versorgt werden.
Verhinderungspflege schafft Freiräume: Pflegende Angehörige können eine Pause einlegen, während die benötigte Unterstützung zuhause professionell weitergeführt wird.
Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege genannt – kann genutzt werden, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend nicht selbst pflegen kann. Mögliche Gründe sind beispielsweise Urlaub, Krankheit, persönliche Termine oder eine notwendige Erholungspause.
Ein ambulanter Pflegedienst wie Herz & Hand kann während dieser Zeit die benötigte Versorgung im häuslichen Umfeld übernehmen.
Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Verfügung.
Die Verhinderungspflege kann für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr genutzt werden.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Ein vorübergehender Wechsel der Pflegeperson soll für den pflegebedürftigen Menschen möglichst wenig Unruhe verursachen. Deshalb orientieren wir uns an bestehenden Gewohnheiten, Fähigkeiten und vertrauten Abläufen.
Unterstützung bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung und weiteren alltäglichen Pflegeaufgaben.
Unterstützung beim Aufstehen, Hinsetzen und bei notwendigen Bewegungsabläufen zuhause.
Persönliche Unterstützung und Orientierung während der Abwesenheit der sonst pflegenden Person.
Wir berücksichtigen soweit möglich bestehende Gewohnheiten und den persönlichen Tagesrhythmus.
Respektvolle Unterstützung mit Blick auf die individuellen Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen.
Verlässliche Absprachen schaffen Sicherheit für Pflegebedürftige und Angehörige.
Verhinderungspflege muss nicht ausschließlich für einen längeren Urlaub genutzt werden. Je nach persönlicher Situation kann Ersatzpflege auch stundenweise sinnvoll sein.
Angehörige können beispielsweise Arzttermine, Erledigungen oder andere Verpflichtungen wahrnehmen.
Auch einige freie Stunden können helfen, neue Kraft für den Pflegealltag zu sammeln.
Flexibel planbar: Art und Umfang richten sich nach der individuellen Situation, dem vorhandenen Anspruch und den organisatorischen Möglichkeiten.
Auch bei Urlaub, Krankheit oder einer längeren Abwesenheit der privaten Pflegeperson kann Ersatzpflege notwendig sein. Die Versorgung wird dann für den vereinbarten Zeitraum entsprechend des tatsächlichen Pflegebedarfs organisiert.
Da Pflegegewohnheiten und Unterstützungsbedarf von Mensch zu Mensch unterschiedlich sind, ist eine sorgfältige Abstimmung vor Beginn der Ersatzpflege besonders wichtig.
Die Pflege eines Angehörigen ist häufig mit großer persönlicher, körperlicher und organisatorischer Verantwortung verbunden. Regelmäßige Erholungszeiten können deshalb wichtig sein, um die häusliche Pflege langfristig aufrechtzuerhalten.
Eine Auszeit gehört zu einer guten Pflegeorganisation: Angehörige können neue Kraft sammeln und gleichzeitig wissen, dass die benötigte Unterstützung weitergeführt wird.
Seit dem 1. Juli 2025 stehen die Mittel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem Gemeinsamen Jahresbetrag zur Verfügung.
Im Jahr 2026 beträgt dieser gemeinsame Betrag bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr. Der Gesamtleistungsbetrag kann innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen flexibel für beide Leistungsarten verwendet werden.
Wichtig: Die 3.539 Euro sind ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wird der Betrag vollständig ausgeschöpft, steht im laufenden Kalenderjahr aus diesem Budget kein weiterer Betrag für die jeweils andere Leistungsart zur Verfügung.
Die notwendige Ersatzpflege kann unter anderem durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst übernommen werden.
Herz & Hand kann die häusliche Versorgung während der Verhinderung der privaten Pflegeperson übernehmen. Die tatsächlich erstattungsfähigen Kosten richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem noch verfügbaren gemeinsamen Jahresbetrag.
Während der Verhinderungspflege wird ein zuvor bezogenes anteiliges Pflegegeld nach den gesetzlichen Vorgaben für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr in halber Höhe weitergezahlt.
Gut zu wissen: Die konkrete Abrechnung richtet sich nach der jeweiligen Pflegesituation und Art der in Anspruch genommenen Ersatzpflege.
Damit der Übergang möglichst reibungslos erfolgt, besprechen wir vorab den individuellen Unterstützungsbedarf und die organisatorischen Rahmenbedingungen.
Die Versorgung kann weiterhin im eigenen Zuhause stattfinden.
Die Ersatzpflege wird möglichst eng an Bedarf und Gewohnheiten angepasst.
Pflegende Angehörige erhalten Zeit für Urlaub, Erholung, Termine oder die eigene Gesundheit.
Klare Absprachen erleichtern die Organisation der vorübergehenden Ersatzpflege.
Herz & Hand bietet Verhinderungspflege in unserem regionalen Einsatzgebiet im Duisburger Norden an.
Ersatzpflege unter anderem in Untermeiderich, Mittelmeiderich, Obermeiderich, Beeck und Beeckerwerth.
Unter anderem Alt-Hamborn, Marxloh, Neumühl, Röttgersbach und Obermarxloh.
Unter anderem Aldenrade, Fahrn, Vierlinden, Wehofen und Overbruch.
Auch in Dinslaken unterstützen wir pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bei einer vorübergehenden Ersatzpflege zuhause.
Persönliche Versorgung während der Abwesenheit der privaten Pflegeperson.
Ambulante Ersatzpflege in vertrauter häuslicher Umgebung.
Individuell abgestimmte Unterstützung und verlässliche Pflege zuhause.
Regionale Versorgung für pflegebedürftige Menschen im Dinslakener Zentrum.
Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zur Verfügung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Verhinderungspflege kann für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr genutzt werden.
Ja. Ersatzpflege kann je nach Situation auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen bei Vorliegen der Voraussetzungen zusammen bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung.
Ja. Die notwendige Ersatzpflege kann unter anderem durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden.
Ein zuvor bezogenes anteiliges Pflegegeld wird nach den gesetzlichen Vorgaben während der Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr in halber Höhe weitergezahlt.
Sie benötigen vorübergehend Unterstützung bei der Pflege eines Angehörigen? Sprechen Sie mit Herz & Hand über Ihre Situation und den gewünschten Zeitraum.
Pflegedienst Herz & Hand
Tunnelstraße 1
47137 Duisburg
Telefon:
0203 – 57 83 572
Öffnungszeiten:
Mo–Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr
Sa: 09:00 bis 14:00 Uhr
Zusätzliche Erreichbarkeit:
Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten
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