Pflegebedarf ist keine Frage des Alters. Ältere Menschen können ebenso Unterstützung im Alltag benötigen wie jüngere Menschen, deren Selbstständigkeit durch Krankheit, Behinderung oder andere Einschränkungen beeinträchtigt ist.
Herz & Hand unterstützt Menschen in Duisburg und Dinslaken bei einer möglichst selbstbestimmten Versorgung im vertrauten Zuhause. Welche Hilfe benötigt wird, richtet sich dabei nach der individuellen Situation.
Im Mittelpunkt steht der Mensch – nicht eine Altersgruppe. Ambulante Pflege sollte sich an Fähigkeiten, Pflegebedarf, persönlichen Gewohnheiten und der jeweiligen Lebenssituation orientieren.
Viele ältere Menschen möchten auch dann in der eigenen Wohnung bleiben, wenn bestimmte Tätigkeiten des täglichen Lebens nicht mehr vollständig allein gelingen.
Ambulante Pflege kann dabei helfen, diese Versorgung zuhause zu ermöglichen. Unterstützung wird dort eingesetzt, wo sie tatsächlich benötigt wird.
Unterstützung bei der persönlichen Körperpflege entsprechend des individuellen Hilfebedarfs.
Hilfe bei einzelnen Schritten oder vollständige Unterstützung, wenn dies erforderlich ist.
Unterstützung bei Bewegungen und alltäglichen Abläufen im häuslichen Umfeld.
Pflegerische Unterstützung rund um Essen und Trinken, wenn Hilfe benötigt wird.
Ärztlich verordnete pflegerische Maßnahmen können zuhause durchgeführt werden.
Persönliche Begleitung, Aktivierung und Unterstützung im häuslichen Alltag.
Pflegebedarf entsteht häufig schrittweise. Manche Tätigkeiten werden zunächst nur schwieriger, während andere weiterhin vollständig selbstständig möglich sind.
Je früher Veränderungen erkannt werden, desto besser lässt sich überlegen, welche Unterstützung sinnvoll und tatsächlich notwendig ist.
Ein Mensch kann in einem Bereich vollständig selbstständig sein und bei einer anderen Tätigkeit umfangreiche Hilfe benötigen.
Deshalb sollte ambulante Pflege nicht automatisch sämtliche Alltagstätigkeiten übernehmen. Vorhandene Fähigkeiten können weiter in die Versorgung einbezogen werden.
Grundsatz: So viel Hilfe wie erforderlich – aber vorhandene Selbstständigkeit möglichst erhalten und einbeziehen.
Auch Menschen mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Beeinträchtigungen können pflegerische Unterstützung benötigen. Entscheidend ist nicht die Behinderung als solche, sondern der konkrete Pflege- und Unterstützungsbedarf.
Wenn pflegerische Hilfe erforderlich ist, kann eine ambulante Versorgung dazu beitragen, dass notwendige Unterstützung im eigenen Zuhause stattfindet.
Wichtig: Behinderung und Pflegebedürftigkeit sind nicht dasselbe. Nicht jeder Mensch mit Behinderung ist pflegebedürftig. Umgekehrt kann Pflegebedarf unabhängig von einer Behinderung entstehen.
Der Unterstützungsbedarf ist individuell. Deshalb sollte zunächst geklärt werden, was selbstständig möglich ist und wo pflegerische Hilfe benötigt wird.
Unterstützung kann beispielsweise bei Körperpflege, Ankleiden oder Ernährung erforderlich sein.
Je nach Situation kann Hilfe bei Bewegungsabläufen im häuslichen Umfeld notwendig sein.
Ärztlich verordnete Behandlungspflege kann Teil der ambulanten Versorgung zuhause sein.
Betreuung und strukturierende Unterstützung können je nach individueller Situation hilfreich sein.
Wer pflegerische Unterstützung benötigt, sollte weiterhin möglichst viel Einfluss auf den eigenen Alltag haben.
Dazu gehört, persönliche Wünsche zu berücksichtigen, vorhandene Fähigkeiten einzubeziehen und Pflege nicht ausschließlich nach organisatorischen Abläufen auszurichten.
Grundpflege betrifft grundlegende Aktivitäten des täglichen Lebens. Der Umfang der Unterstützung richtet sich danach, was ein Mensch selbstständig erledigen kann und wobei Hilfe benötigt wird.
Unterstützung bei der persönlichen Hygiene entsprechend des individuellen Bedarfs.
Hilfe beim An- und Auskleiden, wenn dies notwendig ist.
Unterstützung bei Tätigkeiten rund um Essen und Trinken.
Hilfe bei alltäglichen Bewegungsabläufen im Zuhause.
Unterstützung in einem besonders persönlichen Bereich, wenn Hilfe benötigt wird.
Was selbstständig möglich ist, soll möglichst nicht unnötig vollständig übernommen werden.
Neben der Unterstützung bei alltäglichen Pflegeaufgaben können auch ärztlich verordnete Maßnahmen notwendig sein.
Je nach ärztlicher Verordnung und individuellem Bedarf können dazu beispielsweise Medikamentengabe, Wundversorgung oder Injektionen gehören.
Der Unterschied: Grundpflege unterstützt bei grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens. Behandlungspflege umfasst dagegen ärztlich verordnete medizinisch-pflegerische Maßnahmen.
Lebensqualität besteht nicht nur darin, dass notwendige Pflegehandlungen erledigt werden. Auch persönliche Ansprache, Orientierung und Aktivierung können im Alltag wichtig sein.
Persönliche Ansprache und Zeit für Austausch.
Vorhandene Interessen und Fähigkeiten können in den Alltag einbezogen werden.
Vertraute Strukturen und wiederkehrende Abläufe können Sicherheit vermitteln.
Bei vielen Pflegebedürftigen übernehmen Angehörige bereits einen wichtigen Teil der Unterstützung. Ambulante Pflege muss diese familiäre Hilfe nicht ersetzen.
Stattdessen kann gemeinsam geklärt werden, welche Aufgaben weiterhin von Angehörigen übernommen werden können und wo professionelle Unterstützung entlastet.
Pflege kann gemeinsam organisiert werden: Pflegebedürftige, Angehörige und professionelle Pflege können unterschiedliche Aufgaben übernehmen und sich sinnvoll ergänzen.
Die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen kann körperlich und emotional anspruchsvoll sein. Insbesondere wenn Angehörige dauerhaft viele Aufgaben übernehmen, kann zusätzliche Unterstützung sinnvoll werden.
Pflegebedarf kann auch plötzlich entstehen. Nach einer Erkrankung, Operation oder einem Krankenhausaufenthalt kann vorübergehend oder dauerhaft Unterstützung zuhause erforderlich werden.
Dann sollte möglichst früh geklärt werden, welche pflegerischen Aufgaben anfallen, ob ärztlich verordnete Behandlungspflege notwendig ist und welche Unterstützung Angehörige übernehmen können.
Eine einmal geplante Versorgung muss nicht dauerhaft unverändert bleiben. Fähigkeiten können sich verbessern, aber auch zusätzliche Unterstützung kann notwendig werden.
Welche Fähigkeiten und welcher Hilfebedarf bestehen aktuell?
Welche Aufgaben sollen ambulant übernommen werden?
Funktioniert die geplante Versorgung in der Praxis?
Verändert sich die Situation, kann auch die Unterstützung neu abgestimmt werden.
Wenn Unterstützung notwendig wird, bedeutet dies nicht automatisch, dass ein Umzug in eine stationäre Einrichtung erforderlich ist.
Je nach individuellem Pflegebedarf, häuslicher Situation und vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten kann ambulante Pflege eine Versorgung im eigenen Zuhause ermöglichen.
Entscheidend ist immer die konkrete Situation: Das Zuhause muss eine sichere und bedarfsgerechte Versorgung ermöglichen. Ambulante Pflege ist deshalb keine pauschale Lösung, sondern Teil einer individuellen Pflegeplanung.
Am Anfang einer Pflegesituation ist häufig noch nicht klar, welche Leistungen tatsächlich benötigt werden. Eine strukturierte Betrachtung kann helfen, den Bedarf zu ordnen.
Herz & Hand ist insbesondere im Duisburger Norden für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen tätig.
Ambulante Versorgung unter anderem in Untermeiderich, Mittelmeiderich, Obermeiderich, Beeck und Beeckerwerth.
Pflege zuhause unter anderem in Alt-Hamborn, Marxloh, Neumühl, Röttgersbach und Obermarxloh.
Ambulante Unterstützung unter anderem in Aldenrade, Fahrn, Vierlinden, Wehofen und Overbruch.
Auch in Dinslaken unterstützt Herz & Hand Pflegebedürftige und Angehörige bei der Organisation einer ambulanten Versorgung zuhause.
Persönliche Pflege im vertrauten häuslichen Umfeld.
Ambulante Unterstützung entsprechend des individuellen Pflegebedarfs.
Pflege und Unterstützung in der eigenen Wohnung.
Ambulante Versorgung im zentralen Dinslaken.
Nein. Ambulante Pflege richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und nicht allein nach dem Alter. Auch jüngere Menschen können aufgrund ihrer persönlichen Situation pflegerische Hilfe benötigen.
Wenn ein entsprechender Pflegebedarf besteht, kann auch bei Menschen mit Behinderung ambulante Pflege im häuslichen Umfeld infrage kommen. Welche Unterstützung sinnvoll ist, muss individuell betrachtet werden.
Je nach Bedarf können beispielsweise Grundpflege, ärztlich verordnete Behandlungspflege, Betreuung und weitere pflegerische Unterstützungsangebote relevant sein.
Das hängt von der jeweiligen Leistung und dem Kostenträger ab. Ein Pflegegrad ist insbesondere für Leistungen der Pflegeversicherung relevant. Ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege folgt dagegen anderen Voraussetzungen.
Ja. Professionelle ambulante Pflege und familiäre Unterstützung können sich ergänzen. Die Aufgaben können entsprechend der individuellen Situation verteilt werden.
Ja. Wenn sich Pflegebedarf oder Lebenssituation verändern, sollte die Versorgung neu betrachtet und bei Bedarf angepasst werden.
Je nach individueller Pflegesituation kann professionelle Unterstützung dazu beitragen, die Versorgung im eigenen Zuhause zu organisieren. Ob dies dauerhaft möglich und sinnvoll ist, hängt vom persönlichen Pflegebedarf und der häuslichen Situation ab.
Sie suchen ambulante Unterstützung für einen älteren Angehörigen oder für einen Menschen, der aufgrund seiner persönlichen Situation Pflege zuhause benötigt?
Herz & Hand bespricht mit Ihnen, welcher Unterstützungsbedarf besteht und welche ambulanten Leistungen infrage kommen können.
Pflegedienst Herz & Hand
Tunnelstraße 1
47137 Duisburg
Telefon:
0203 – 57 83 572
Öffnungszeiten:
Mo–Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr
Sa: 09:00 bis 14:00 Uhr
Zusätzliche Erreichbarkeit:
Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten
Ob im höheren Alter, nach einer Erkrankung oder bei einem anderen Pflegebedarf: Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterstützung zuhause benötigt wird und wie Herz & Hand helfen kann.
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